1. Eine Terminabsprache zur vorherigen Besichtigung des Gewölbekellers ist möglich und muss mit der/dem o.g. Ansprechpartner/in abgesprochen werden.

  2. Der Trauungstermin ist vorab zwingend mit dem/der Standesbeamten/in abzusprechen. Auf diese Terminvergabe hat der Heimatverein keinen Einfluss!

  3. Die Sitzplätze für die Gäste der Hochzeit sind auf 45 Personen begrenzt.

  4. Der Heimatverein erhebt einen Beitrag für die Räumlichkeiten und deren Dekoration. Vom 01.10. bis zum 31.03. wird ein Energiekostenzuschlag erhoben. Die Preise entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Preisliste.

  5. Die Räumlichkeiten stehen ca. 1,5 – 2 Stunden zur Verfügung.

  6. Getränke für einen Umtrunk können gerne selbst mitgebracht werden. Gerne bietet Ihnen der Heimatverein eine Bereitstellung von Gläsern und eine Bedienung gegen einen kleinen Aufpreis (siehe Liste) an.

  7. Das Anbieten von Speisen ist im Hohen Haus aus Gründen fehlender Konzessionen leider nicht gestattet.

  8. Das Rauchen im Gewölbekeller, sowie das Werfen von Wurfmaterial (z.B. Reis, Konfetti) im Hof sind nicht gestattet.

  9. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

  10. Die Bezahlung der Kosten für die Nutzung und den Service erfolgt bei Vertragsabschluss an den Heimatverein Bad Hönningen.

  11. Die Kosten für die eigentliche standesamtliche Trauung werden direkt mit der Verbandsgemeinde Bad Hönningen abgerechnet!